
Energie- und Elektrotechnik
Ihr Partner für Sicherheit & Schulungen
Über IAMS
Dienstleistungen für die elektrische Energieversorgung
Die IAMS GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in der Energie- und Elektrotechnik, wenn es um Sicherheit und Schulungen geht.
Zu unseren Kernkompetenzen gehören Schulungen für Elektrofachkräfte, die Elektrothermografie und Gefährdungsbeurteilungen. Die sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen stellt einen weiteren Bereich unseres Portfolios dar.
Dabei arbeiten wir ohne Bindung an bestimmte Hersteller, Fabrikate oder Produkte, als unabhängiger Dienstleister.
Schulungen
Jährliche Sicherheitsunterweisung für Elektrofachkräfte nach EN 50191 DIN VDE 0104
Grundlage
Alle Personen, die mit nichtstationären Prüfanlagen im Sinne der DIN EN 50191 VDE 0104 arbeiten, müssen jährlich unterwiesen werden. Dies betrifft sowohl Elektrofachkräfte als auch mitwirkende elektrotechnisch unterwiesene Personen und bezieht sich auf die Verwendung von Kabelmesswagen als auch von Einzelgeräten zur Kabelfehlerortung, Kabelprüfung oder Kabeldiagnose.
Aus diesem Grund bietet die IAMS entsprechende Tagesschulungen an, die bei Kunden vor Ort oder in unseren Räumen durchgeführt werden können. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit der Teilnahme an unseren Sicherheitswochen (mehrere Tagesveranstaltungen hintereinander) in verschiedenen Regionen der Bundesrepublik sowie die Möglichkeit von Online-Unterweisungen.
Diese Unterweisungen entsprechen den aktuellen Gesetzen, Richtlinien und Normen.
Damit die Schulung nicht nur theoretisches Wissen vermittelt, kann gerne ein Praxisteil eingearbeitet werden. Über die verschiedenen Möglichkeiten erfolgt im Vorfeld eine Absprache mit dem Referenten.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und sprechen Sie Ihren Wunschtermin mit uns ab oder nutzen Sie unser Bestellformular. Wir freuen uns auf Sie!
Inhalte
- Gefährdungen bei der Kabelmesstechnik
- TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
- TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
- Normen EN 50191 DIN VDE 0104
- Normen EN 50110 DIN VDE 0105
- Errichten und Betreiben elektrischer Prüfanlagen
- DGUV 203-048 (BGI 5191): Betrieb von Kabelmesswagen
Die Schulung erfüllt die Forderungen der wiederkehrenden jährlichen Unterweisung gemäß EN 50191 DIN VDE 0104, DGUV Vorschrift 3 und DGUV 203-048 (BGI 5191). Sie ist speziell auf den Betrieb von Einzelgeräten zur Kabelfehlerortung sowie auf den Umgang mit komplett eingerichteten Kabelmesswagen abgestimmt.
Rechtsgrundlagen
Diese Sicherheitsunterweisungen erfüllen die Vorgaben der geltenden Gesetze, Richtlinien und Normen für nichtstationäre Prüfanlagen im Sinne der DIN VDE 0104. Das sind u. a.
Prüfungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen durchgeführt werden. Alle beteiligten Personen müssen über die Sicherheitsanforderungen, Sicherheitsvorschriften und betrieblichen Anweisungen, die bei ihrer Arbeit anzuwenden sind, unterrichtet werden.
Die Unterrichtung ist je nach Bedarf jedoch mindestens jährlich zu wiederholen. Das Personal muss angewiesen werden, diese Anforderungen, Vorschriften und Anweisungen einzuhalten. Der Arbeitsumfang muss vor Beginn der Arbeit beurteilt und die entsprechende Auswahl der Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesenen Person für die Durchführung der Arbeit bestimmt werden. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Das Personal muss gemäß DGUV Vorschrift 1 und 3 und nach VDE 0104 aufgabenbezogen
- vor Aufnahme der Tätigkeiten
- bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen
- mindestens jedoch einmal jährlich unterwiesen werden
In der Unterweisung hat sich der Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass die vermittelten Inhalte der Betriebs- und Arbeitsanweisungen verstanden wurden. Unterweisungen sind zu dokumentieren.
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen… Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss… regelmäßig wiederholt werden.
Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
Die Kenntnisse und Fertigkeiten müssen in regelmäßigen Abständen (ca. 1 Jahr) überprüft werden und, wenn erforderlich, muss die Ausbildung wiederholt oder ergänzt werden.
Früherkennung von Schwachstellen
Elektrothermografie
Unsere Ingenieure sind – zum Glück – auch nur Menschen. Doch was für Ihre Augen unsichtbar bleibt, spüren sie mit Hilfe modernster Infrarottechnik auf: potentielle Schwachstellen und Gefahrenherde Ihrer elektrischen Anlagen.
Ausfall bedeutet Stillstand. Stillstand bedeutet Kosten.
Mit einer regelmäßigen thermographischen Untersuchung lassen wir es gar nicht erst so weit kommen und entdecken Fehler, bevor daraus vermeidbare und oft teure Folgeschäden entstehen können.
Die Infrarot-Untersuchung kann im Zuge der regelmäßigen Anlagenbegehungen und bei laufendem Betrieb durchgeführt werden. Betriebsabläufe werden nicht gestört und die gesamte Anlage kann unter realen Lastbedingungen auf Herz und Nieren geprüft werden.
Übrigens: Unser qualifiziertes Messpersonal lokalisiert mit hochprofessioneller Kameratechnik nicht nur jede Fehlerstelle, sondern kann gleichzeitig auch punktgenaue Instandsetzungsmaßnahmen empfehlen.


Auf einen Blick
- Messungen bei laufendem Betrieb
- Einleitung von punktgenauer Instandsetzung
- präzise Bewertung des Anlagenzustandes

Auf einen Blick
- Erfassung von Arbeitsmitteln
- Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung
- Dokumentation
Betriebssicherheitsverordnung
Gefährdungsbeurteilung
Zielgruppe
Eine Gefährdungsbeurteilung anhand der Betriebssicherheitsverordnung ist für Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Gewerbe verpflichtend. Hierbei ist zu untersuchen, welche Gefahren von verwendeten Arbeitsmitteln ausgehen. Eine Risikobewertung hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit sowie Auswirkung eines Unfalls runden die Betriebssicherheitsverordnung ab.
Inhalte
- Technische Aufnahmen von Anlagen und Netzen
- Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel und der Arbeitsumgebung nach Betriebssicherheitsverordnung
- Sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen
- Schutzmaßnahmen
- Sichtprüfungen
- Dokumentation
Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes nach DGUV (ehem. BGV)
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung
Sicherheitstechnische Betreuung
Beraten, beurteilen, verbessern
Die sicherheitstechnische Betreuung sorgt zusammen mit Ihrem arbeitsmedizinischen Pendant für eine professionelle Qualität des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben.
Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa/FaSi) unterstützen Sie bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes – unabhängig und absolut neutral in der Beurteilung vorhandener Gefährdungspotentiale. Gefährliche »Betriebsblindheit« durch Arbeiten im nur allzu bekannten Umfeld kann ausgeschlossen werden.
Ganz nach Bedarf und Budget stehen wir Ihnen zur sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) zur Verfügung und helfen Ihnen, alle Ziele der Betriebs- und Arbeitssicherheit optimal umzusetzen.

Auf einen Blick
- Arbeitssicherheit organisieren
- Betriebsstätten begutachten
- Gefahrquellen eliminieren
Unsere Leistungen
- Festlegung von Zuständigkeiten beim Arbeitsschutz
- Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen
- Aufbau des Gefahrstoffkatasters
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Führung und Auswertung der Unfallstatistik
- Dokumentation des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Überprüfung von elektrischen Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)
- Überprüfung von Betriebsanlagen
- Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Betriebsarzt
- Konzepte zur Mängelbehebung
Kontakt
Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Andreas Pohlmann
Fachkraft für Arbeitssicherheit
TÜV-zertifizierter Thermograf Level 1
verbandszertifizierter Sachverständiger BDSH

